Bewerben

Bewerben – so geht’s!

Wenn Du bei uns studieren möchtest, benötigst Du eine Hochschulzugangsberechtigung. Außerdem musst Du erfolgreich an unserer künstlerischen Eignungsprüfung teilnehmen. Die Hochschulzugangsberechtigung kann entfallen, wenn Du die Eignungsprüfung mit Auszeichnung bestehst.

Direkt bewerben

Hier kannst Du Dich ab dem 1. April 2025 bis zum 1. Juni 2025 direkt beim Student Service Center (SSC) unserer Hochschule bewerben:

Mit deutschem Zeugnis (my.hda)

Mit ausländischem Zeugnis

 

Zusätzliche Informationen zu den Studiengängen findest Du hier:

Kommunikationsdesign
Industriedesign

Hausaufgabe

Ab dem 6. Mai findest Du hier die Aufgabenstellung der Hausaufgabe, die für das Bestehen der künstlerischen Eignungsprüfung Voraussetzung ist.

Termine für Studieninteressierte

  • Mappenberatung ID online bei Zoe Feiler Donnerstag ab 18:00 am FB G. Bitte Anmeldung per mail bis spätestens 20:00 des Vortages
  • Mappen- und Studienberatung KD online bei Elvis Loos und Pan Seibel Donnerstag ab 18:00 am FB G. Bitte Anmeldung per mail bis spätestens 20:00 des Vortages. Nach Absprache sind auch Dienstags Beratungstermine möglich. Für regelmäßige Infos, Termine, Uhrzeiten und Austausch gibt es einen Discord Server dem Studienenteressierte  beitreten können: https://discord.gg/jVbZJZad
  • Springschool 2025 vom 7. - 11. April 2025 am FB Gestaltung
  • Künstlerischer Orientierungskurs vom 7. April 2025 bis 18. Juli 2025

 

Eignungsprüfung 
Kommunikationsdesign

Eignungsprüfung 
Industriedesign

Die Eignungsprüfung

Die Prüfung besteht mindestens aus folgenden Prüfungsteilen:

Die Bewerbungsmappe

Die Mappe, die Du zur Eignungsprüfung mitbringst, sollte selbst gefertigte Arbeiten aus den letzten maximal drei Jahren enthalten. Sie vermittelt der Prüfungskommission einen Eindruck von Deiner Persönlichkeit, Deinem Gestaltungswillen, Deinem Stilgefühl und Deiner Begabung zu kreativem Denken.

Das Grundpraktikum

Bis zum Ende des 3. Semesters muss ein Grundpraktikum von 13 Wochen nachgewiesen werden. Bei bereits abgeschlossenem Praktikum ist eine vorzeitige Anerkennung möglich. Hierzu und bei weiteren Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das Praktikantenamt.

Folgende Tätigkeiten werden als Grundpraktikum anerkannt:

  • Abschluss der Fachoberschule Gestaltung (nur mit Vorlage des Zeugnisses über den praktischen Teil der Ausbildung): 4 Wochen
  • Berufsfachschule in den angegebenen Berufen: 6 Wochen
  • andere schulische Praktika werden nicht anerkannt.

Studiengang Industriedesign

 

  • Tätigkeiten in holz-, metall- und kunststoffverarbeitenden Betrieben
  • Designbüro-Arbeiten mit CAD-Erfahrung
  • Lehre bzw. Praktikum in den Berufen Werkzeugmacher, Feinmechaniker, Schreiner, Dreher oder Modellbauer.

 

Studiengang Kommunikationsdesign

 

  • Tätigkeit in fotografischen und grafischen Betrieben
  • Lehre bzw. Praktikum in den Berufen Drucker, Druckvorlagenhersteller, Setzer, Siebdrucker, Fotograf, Retuscheur, Satz am Computer (DTP-Erfahrung), Mediengestalter, Gestaltungstechnischer Assistent.

 

Auskünfte über die Anerkennung weiterer Tätigkeiten erteilt unser Praktikantenamt.